Prüfungsberichte für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater
Sie können die jährlichen Prüfungsberichte nach § 24 FinVermV (Prüfungsbericht) online übermitteln.
Der Prüfungsbericht oder die Negativerklärung sind bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Kalenderjahres einzureichen.
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.