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Fahrrad; Informationen zur technischen Sicherheit

Fahrradfahren ist schnell, gesund und schont die Umwelt. Neben der Regelkenntnis des Benutzers ist der technische Zustand eines Fahrrades von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit .

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausstattung eines Fahrrades gehören - natürlich funktionsfähig - zum Beispiel

    • zwei voneinander unabhängige Bremsen für das Vorder- und Hinterrad,
    • eine Lichtmaschine (Dynamo) oder Batterie bzw. wieder aufladbarer Energiespeicher (Akku) oder eine Kombination daraus als Energiequelle, 
    • ein weißer Scheinwerfer und weißer Frontrückstrahler,
      bitte beachten Sie: blinkende Schweinwerfer sind unzulässig
    • ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler der Kategorie "Z", der im Rücklicht integriert sein darf
    • seitliche Reflektoren an Vorder- und Hinterrad
    • Reflektoren im Pedal und
    • eine helltönende Glocke.

    Die genauen technischen Anforderungen entnehmen Sie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

    Achten Sie schon zu Ihrem eigenen Schutz vor jedem Fahrtantritt auf den technischen Zustand Ihres Fahrrades.

    Und für jede Fahrt gilt selbstverständlich: Nur mit Helm!

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Hinweis zu Elektrofahrrädern, Pedelecs oder E-Bikes

    Als Fahrräder gelten nur solche Elektrofahrräder, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgerüstet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.

Weiterführende Links

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Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)