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Fahreignungsregister; Beantragung der Tilgung einer Eintragung

In besonderen Ausnahmefällen kann angeordnet werden, dass Einträge im Fahreignungsregister (Punkte) gelöscht werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die zuständige Regierung kann auf Antrag die Tilgung von Eintragungen im Fahreignungsregister anordnen, wenn dies zur Vermeidung ungerechtfertigter Härten erforderlich ist und öffentliche Interessen nicht gefährdet werden.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Voraussetzung ist, dass die zugrunde liegende bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Entscheidung materiell unrichtig ist und dass die betroffene Person sie ohne eignes Verschulden hat rechtskräftig werden lassen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Kopie der zugrunde liegenden Entscheidung

    Schriftlicher Antrag mit Begründung, warum die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung der Regierung vorliegen

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Kosten

Details Kosten
  • Die Kosten bemessen sich nach dem Verwaltungsaufwand: 12,80 bis 102 EUR.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verpflichtungsklage

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)