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Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung

Wenn Sie eine ärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns absolviert haben, können Sie die Anerkennung einer Facharztbezeichnung beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wenn Sie nach Erhalt der ärztlichen Approbation eine ärztliche Weiterbildung in einem definierten medizinischen Gebiet absolviert haben, können Sie auf Antrag die Anerkennung einer Facharztbezeichnung erhalten. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der jeweils aktuellen Fassung.

    Die Bayerische Landesärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Facharzt-Prüfung.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Mitgliedschaft bei einem Ärztlichen Kreisverband in Bayern
    • Ärztliche Approbation
    • Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Weiter­bil­dungs­zeug­nisse über die anrech­nungs­fä­hi­gen Zeiten (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)
    • Doku­men­ta­ti­ons­bo­gen/Logbuch (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)
    • ggf. Kurs­nach­weise, sofern die Weiter­bil­dungs­ord­nung Kurse verlangt (jeweils in amtlich beglaubigter Fotokopie)

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist online über das „Meine-BLÄK-Portal“ zu stellen. Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben werden und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bayerischen Landesärztekammer eingereicht werden.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Bei der Antragsstellung sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsbestimmungen für die Inanspruchnahme der bisherigen Weiterbildungsordnung zu beachten.

Kosten

Details Kosten
  • Das Verfahren zur Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist grundsätzlich kostenfrei.

    Sollen im Rahmen des Antrags Tätigkeiten im Ausland bewertet werden, wird jedoch eine aufwandsbezogene Gebühr gemäß der geltenden Gebührensatzung der Bayerischen Landesärztekammer erhoben. Eine Mindest­ge­bühr von 125,00 EUR ist bei Antrag­stel­lung fällig; sie wird bei Been­di­gung in der Schluss­rech­nung berück­sich­tigt. Die maxi­male Gebühr beträgt 1000,00 EUR.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)