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Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit; Beantragung der Genehmigung der Teilnahme

Die Genehmigung der Teilnahme eines bayerischen Mitglieds an einem Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und der Übereinkunft ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Mitgliedstaaten, nationale, regionale und lokale Gebietskörperschaften, öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, sowie Verbände aus diesen Einrichtungen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union und – unter bestimmten Voraussetzungen – vergleichbare Gebietskörperschaften, Einrichtungen oder Unternehmen aus Drittländern können Mitglieder eines Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit sein und diesem EVTZ Aufgaben übertragen. Diese Aufgaben sollen insbesondere der Erleichterung und Förderung der territorialen Zusammenarbeit zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union sowie der Überwindung von Hindernissen auf dem Binnenmarkt dienen. Von der Aufgabenübertragung ausgenommen sind die Ausübung hoheitlicher Befugnisse oder Verpflichtungen zur Wahrung der allgemeinen Interessen des Staates oder sonstiger öffentlicher Einrichtungen, etwa der Polizei- und Regelungsbefugnis oder der Befugnisse und Verpflichtungen in den Bereichen Justiz und Außenpolitik.

     

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Zur Bildung eines EVTZ ist die Vereinbarung der Übereinkunft und der Satzung durch sämtliche Beteiligte notwendig. In der Übereinkunft muss u. a. geregelt werden:

    • Bezeichnung und Sitz des EVTZ,
    • EVTZ-Mitglieder,
    • Umfang des Gebiets, in dem der EVTZ seine Aufgaben durchführen darf,
    • Ziel und Aufgaben des EVTZ,
    • Organe des EVTZ und ihre Kompetenzen,
    • anzuwendende Rechtsvorschriften,
    • Haftungsregelungen.

    In der Satzung muss u. a. geregelt werden:

    • Arbeitsweise der Organe und ihre Kompetenzen,
    • Zahl der Vertreter der Mitglieder in den Organen,
    • Entscheidungsverfahren,
    • Arbeitssprache(n),
    • Finanzbeiträge der Mitglieder,
    • Buchhaltungs- und Haushaltsregeln.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Genehmigung der Teilnahme eines bayerischen Mitglieds an einem Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und Übereinkunft ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit besitzt Rechtspersönlichkeit. Bei einem EVTZ mit Sitz in Bayern wird sie am Tag der Veröffentlichung der vereinbarten Übereinkunft und der beschlossenen Satzung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz erworben.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde