Zurück

Europaangelegenheiten, internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei Maßnahmen in den Bereichen der Europaangelegenheiten, der internationalen Beziehungen Bayerns und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Es werden Maßnahmen in folgenden drei Bereichen gefördert:

    • Europaangelegenheiten:
      • Information der Öffentlichkeit über die Entwicklung der Europäischen Union mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen
      • öffentlicher Dialog über die Zukunft der Europäischen Union im Einklang mit den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Verträge
    • Internationale Beziehungen
      • Beziehungspflege Bayerns mit ausländischen Staaten und Regionen in den Bereichen Verwaltung, Polizei, Justiz und Innere Sicherheit, Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Technologie, Kultur, Bildung und Gesellschaft, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
      • Auseinandersetzung mit allgemeinen außen- und sicherheitspolitischen Entwicklungen
      • Aktivitäten zur Förderung der deutschen Sprache und der deutschen Minderheiten im Ausland sowie die Vermittlung und Präsentation der kulturellen Identität Bayerns im Ausland
    • Entwicklungszusammenarbeit
      • Unterstützung ausgewählter Staaten in ihrer Entwicklung, ihrer Eigenverantwortung, sowie
      • die Minderung von Fluchtursachen vor Ort, in sinnvoller Ergänzung zu den Programmen der Europäischen Union und des Bundes

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Voraussetzungen, die der Projektträger erfüllen muss:
      • Organisation, innere Struktur und Erfahrung des Zuwendungsempfängers müssen die Gewähr für den Erfolg des Projekts und
      • eine sachgerechte, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel bieten, die der Art, dem Umfang und der Schwierigkeit des Projekts entsprechen.
    • Voraussetzungen, die das Projekt erfüllen muss:
      • ein erhebliches staatliches Interesse an der geförderten Maßnahme, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann
      • erkennbarer Bezug zu Bayern
      • klar definiertes Projektziel
      • ausgeglichener Finanzierungsplan
      • gesicherte Gesamtfinanzierung
      • ein angemessenes Verhältnis von eingesetzten Fördermitteln und zu er-wartender Langzeit- und Breitenwirkung
      • Projektziel im vorgesehenen Mittelrahmen und einer vorab definierten Laufzeit umsetzbar
      • Projektziel soll sowohl im Zuwendungsverlauf als auch nachträglich eine Erfolgskontrolle ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden, diese beinhalten mindestens:
    • Angaben zum Antragsteller,
    • eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung,
    • eine Kurzbeschreibung des Projekts und Darstellung der zu erwartenden Ergebnisse und Auswirkungen,
    • einen detaillierten, verbindlichen Finanzierungsplan, aus dem die Erbringung des Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben hervorgeht sowie
    • eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Eine Zuwendung zur Projektförderung kann per unterschriebenem Antragsformular mit ausführlicher Begründung der geplanten Verwendung der Zuwendung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail in deutscher Sprache bei der Bayerischen Staatskanzlei (Abteilung C I Europaangelegenheiten und Internationales) oder über das bereitgestellte Online-Verfahren beantragt werden.

    Die Verbescheidung erfolgt nach Prüfung durch die Bayerische Staatskanzlei.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Formulare

Details Formulare

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Die Förderung erfolgt als Einzelfallförderung im Rahmen der Zusammenarbeit der Staatsregierung mit ausländischen Staaten und Regionen, ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde