Zum Nachreichen fehlender Nachweise nach Ablehnung des Eintrags: 6 Monate
Nach Ablauf der Frist wird der Antrag für die Eintragungskategorie(n), für die Nachweise fehlen, zurückgenommen.
Eine Information zum Ablauf der Frist erfolgt nicht.
Zur Beanstandung einer Nichteintragung: 1 Monat nach Zugang der Entscheidung
Die Beanstandung muss schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail und begründet eingereicht werden.
Eintragungszeitraum: 1 Jahr nach Zugang der Entscheidung
Alle 3 Jahre sind weitere Nachweise zu erbringen (Praxisnachweise und / oder Fortbildungen – siehe Regelheft)
Kosten
Details Kosten
Für die Prüfung der Voraussetzungen für die Eintragung fällt je Modul im Jahr der Eintragung einmalig ein Eintragungsbeitrag in Höhe von EUR 100,00 an. Erfolgt die Eintragung über Referenzen fallen für die Prüfung zusätzlich EUR 200,00 an.
Zudem wird ein Jahresbeitrag in Höhe von EUR 120,00 für ein Modul beziehungsweise EUR 170,00 für zwei Module erhoben. Dieser wird ab dem Zeitpunkt der Freischaltung jährlich in Rechnung gestellt.
Sofern Expertinnen/Experten Büros an mehreren Standorten unterhalten, können sie diese als Nebenadressen (maximal 4 pro Expertin/Experte) im Benutzerkonto angeben. Bei Freischaltung werden pro Nebenadresse jährlich Kosten von EUR 10,00 in Rechnung gestellt.
Mitglieder eines Netzwerkpartners erfahren die Kosten vom Netzwerkpartner.
Hinweis: Zu den Kosten fällt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
Widerspruch
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)