Über die Anwendung "Betriebliche Umweltdatenberichterstattung" (BUBE) können berichtspflichtige Betreiber Ihre Daten direkt online übermitteln. BUBE ist eine Kooperation der Länder und des Bundes unter der Verwaltungsvereinbarung zum Aufbau und Betrieb von Umweltinformationssystemen (VKoopUIS).
Emissionserklärung nach der 11. BImSchV: Nach § 4 Abs. 2 der 11. BImSchV ist die Emissionserklärung bis zum 31. Mai des dem jeweiligen Erklärungszeitraum folgenden Jahres abzugeben. Im Einzelfall kann auf Antrag die Abgabefrist bis zum 30.06. verlängert werden. Der Antrag muss bis zum 30.04. bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Jährlicher Bericht nach der 13. und 17. BImSchV sowie der PRTR-VO: Der Bericht muss bis zum Ablauf des 30. April des Folgejahres abgegeben werden.
Kosten
Details Kosten
Für die Abgabe der Emissionserklärung und die Übermittlung von Berichten fallen keine Kosten an.