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Elterngeld; Beantragung

Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

    Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.

    Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.

    ElterngeldPlus kann auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.

    Das Basiselterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie

    • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
    • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
    • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (für Geburten ab 1. September 2021 max. 32 Wochenstunden, für Geburten bis einschließlich 31. August 2021 max. 30 Wochenstunden) ausüben,
    • im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro (für Geburten bis einschließlich 31. August 2021 liegt die Grenze bei 500.000 €).

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

    Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss

    Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld

    Einkommensnachweise

    Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Das Elterngeld kann schriftlich oder online beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für die Zukunft bzw. für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge.

    Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können auch nachträglich in Basiselterngeld-Monate umgewandelt werden.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Elterngeld online
    Sie können Elterngeld online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragen.

Formulare

Details Formulare
  • Änderungsmitteilung Elterngeld/FamiliengeldFür Änderungen von persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung etc.) verwenden Sie bitte dieses Formular.

    Antrag auf Elterngeld

    Zum Aufrufen des Elterngeldformulars im PDF-Format geben Sie bitte Ihre Postleitzahl und das (voraussichtliche) Geburtsdatum Ihres Kindes an. Als Serviceleistung bieten wir Ihnen daraufhin ein vorgefertigtes und adressiertes Anschreiben, damit Sie den ausgefüllten Antrag sofort an die für Sie zuständige Regionalstelle senden können. 

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Änderungen von persönlichen Daten müssen der zuständigen Stelle über die bereitgestellten Formblätter mitgeteilt werden (siehe unter „Formulare“).

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Das Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Es wird nach Lebensmonaten gezahlt.

    Die Zahlung erfolgt rückwirkend nur für drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat der Antragstellung.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Widerspruchsverfahren

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)