XRechnungInformationen zum aktuellen Umsetzungsstand, Lizenzbedingungen, Download, Formatspezifikation Leitweg-ID, usw.
Nach Feststellung der Europäischen Kommission führt die zunehmende Verwendung nicht interoperabler Normen für elektronische Rechnungen zu Marktzutrittsschranken und Handelshemmnissen. Daher hat die EU mit der Richtlinie 2014/55/EU der Europäischen Normierungsorganisation (CEN) einen Auftrag zur Entwicklung einer Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung erteilt und ihre Mitgliedsstaaten zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen für öffentliche Aufträge im Bereich oberschwelliger (EU-weit auszuschreibender) Vergaben ab Ende 2018 bzw. Ende 2019 (subzentrale Auftraggeber, d.h. Bundesländer und Kommunen) verpflichtet. Die Richtlinie ist dazu in nationales Recht umzusetzen.
Umsetzungsfrist: Grundsätzlich ist in der EU-Richtlinie der 27.11.2018 maßgeblich. Für den Empfang und die Verarbeitung der E-Rechnung ist ab den 18. April 2019 vorgeschrieben. Für subzentrale Auftraggeber (u. a. Freistaat Bayern) ist der 18. April 2020 ausschlaggebend.
Nationaler Standard XRechnungGemäß des Beschlusses des IT-Planungsrats vom 22.06.2017 ist XRechnung maßgeblich für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU in Deutschland. Damit bildet XRechnung eine verlässliche Basis für den Austausch elektronischer Rechnungen von und mit deutschen Verwaltungen. Der Standard wurde im Rahmen des Steuerungsprojekts E-Rechnung von Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen entwickeltVerordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV)Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus Deutschlands ist eine Überführung der EU-Richtlinie in nationales Recht jeweils durch den Bund und die 16 Länder zu vollziehen.
Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerisches Digitalgesetz – BayDiG)Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus Deutschlands ist eine Überführung der EU-Richtlinie in nationales Recht jeweils durch den Bund und die 16 Länder zu vollziehen.