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Disziplinarverfahren im Justiz- und Justizvollzugsdienst; Erhebung einer Disziplinarklage und Vertretung vor Gericht

Die Generalstaatsanwaltschaft ist Disziplinarbehörde für alle Beamten im Justiz- und Justizvollzugsdienst sowie für alle Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwälte des Bezirks.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Soweit schwere Disziplinarverstöße dieser Personen vorliegen, führt die Generalstaatsanwaltschaft die Disziplinarverfahren selbst, erhebt Disziplinarklage und vertritt diese vor dem zuständigen Verwaltungs- oder Richterdienstgericht.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)