Zurück

DigitalPakt Schule 2019 bis 2024; Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen

Schulen können eine Förderung für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur (dBIR) beantragen (z.B. für digitale Schulgebäudevernetzung, vollständige WLAN-Ausleuchtung der Unterrichtsräume oder Anzeige- und Interaktionsgeräte).

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck

    Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.

    Gegenstand

    Für die Herstellung optimaler Bedingungen für das digitale Lernen und Lehren kann mit Hilfe der Fördermittel die digitale Schulhausvernetzung (einschl. WLAN-Infrastruktur) aufgebaut bzw. verbessert, die digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen) aufgebaut bzw. weiterentwickelt sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Dokumentenkameras, Beamer), digitale Arbeitsgeräte (z. B. Arbeitsplatzrechner , Diagnose- und Messgeräte) und in gewissem Umfang schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) beschafft werden.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern. 

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig sind

    • Ausgaben für IT-Ausstattung,
    • Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,
    • bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und
    • investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung.

    Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 ist je Schulaufwandsträger festgelegt (= Höchstbetrag der staatlichen Förderung Anlage zur dBIR) (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Um Fördermittel schulische Investitionsmaßnahmen zu erhalten, ist ein schuleigenes Medienkonzept notwendig, welches alle Maßnahmen der Medienbildung einer Schule (fachlich-pädagogisches Einsatzkonzept, Fortbildungsplanung, Ausstattungsplan) enthält. Außerdem aktualisieren die Schulen einmal je Quartal ihre Daten in der Umfrage zur IT-Ausstattung bayerischer Schulen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP).

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der bzw. die Förderanträge sind vom jeweiligen Schulaufwandsträger ausschließlich elektronisch unter Verwendung der zentral bereitgestellten Antragsmappe unter digitalpakt-schule@stmuk.bayern.de beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus und zugleich bei der zuständigen Regierung einzureichen.

    Die zuständige Regierung bewilligt die Zuwendung durch Zuwendungsbescheid unter Festsetzung der vorläufigen Zuwendungshöhe.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • In der Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR) ist eine generelle Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ab dem 17.05.2019 erteilt worden (zeitgleich zum Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024).

Fristen

Details Fristen
  • Die Antragsfrist endet gemäß aktueller Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR - schulische Maßnahmen) am 30.06.2022. Der Bewilligungszeitraum endet am 16.05.2024.

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)