Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie (01.01.2021 – 31.12.2026) ohne besondere Fristen gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 50.000 Euro: Für diese ist der Antrag bis zum 30. September des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres einzureichen.