Zurück

Digitalbonus Bayern; Beantragung einer Förderung

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht es, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.

    Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die

    • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
    • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

    Den Digitalbonus gibt es in folgenden Varianten:

    • Digitalbonus Standard
    • Digitalbonus Plus

    Einen Antrag stellen können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Dort muss die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen.

    Ansprechpartner für Fragen rund um den Digitalbonus ist die jeweilige Bezirksregierung.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Digitalbonus online beantragen
    Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt. Bereits begonnene Anträge können Sie bis zur endgültigen Absendung auf Ihrem Computer zwischenspeichern. Sollten Sie bereits einen Antrag gespeichert haben, können Sie diesen erst wieder zum oben genannten Zeitpunkt hochladen, zu Ende ausfüllen und absenden. Eine (Weiter-)Bearbeitung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)