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Computerspiel; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.

    Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, pädagogisch oder kulturell wertvoller Computerspiele. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.

    Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen: Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung und Produktion.

    Antragsberechtigt sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig Computerspiele entwickeln oder vertreiben.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich

    Kulturtest

    Finanzierungsplan

    Projektbeschreibung

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Antragsportal Gamesförderung der FFF Bayern

    Das Antragsportal wird zur Erleichterung der Antragstellung für die Förderung gemäß der Richtlinien für die Bayerische Computerspieleförderung von der FilmFernsehFonds Bayern GmbH zur Verfügung gestellt. In einem gesicherten Authentifizierungs- und Benutzerverwaltungssystem können registrierte Antragsteller den Antrag auf Förderung ausfüllen, die notwendigen Unterlagen hochladen und ihre Angaben bearbeiten.

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

Kosten

Details Kosten
  • Im Falle der Bewilligung wird eine Prüfgebühr von 3% der beantragten Fördersumme erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)