Detaillierte Informationen zu den Antragsverfahren und Ansprechpunkten in einigen Kommunen finden sie auf der Internetseite der kommunalen Jobcenter
Erklärvideos zum Bürgergeld und zum Jobcenter auf der Internetseite der Bundesagentur für ArbeitAllgemeine Informationen und Merkblätter zu Bürgergeld auf der Internetseite der Bundesagentur für ArbeitSie haben keine Kosten zu tragen, wenn Sie ein Konto besitzen. Haben Sie kein Konto, bekommen Sie eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung für eine Barauszahlung (ZzV-Bar). Das ist ein Scheck. Dadurch entstehen Ihnen allerdings Kosten, die Ihnen direkt von der zustehenden Leistung abgezogen werden. Da die Höhe der Kosten für die Zahlungsanweisung variieren kann, informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Den Scheck können Sie sich in bar auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über die Filialen der Postbank. Die ZzV-Bar ist ein Zahlungsmittel der Postbank AG, dessen Verwendung zwischen Bundesagentur für Arbeit und Postbank gesondert vereinbart wurde.