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Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien; Beantragung eines Zuschusses

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien im Rahmen der institutionellen Förderung.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen engagiert sich entsprechend seiner Satzung in hohem Maße in der Brauchtums- und Heimatpflege und ist insbesondere für

    • den Ehren- bzw. Repräsentationsdienst für das Erzbischöfliche Ordinariat und die Bayerische Staatskanzlei,
    • die Förderung der Volksmusik (u.a. „Kiem-Pauli-Stiftung“),
    • sein Engagement im kirchlichen Bereich und in der Denkmalpflege sowie
    • in Kultur- und Brauchtumspflege

    für den Freistaat Bayern von großer Bedeutung.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Leistung wird dem Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien als institutionelle Förderung auf Antrag gewährt und dient zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Einrichtung, insbesondere der Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG

    Beschreibung der Organisation
    Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.
    Stellenplan

    Haushalts- und Wirtschaftsplan
    Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.

    Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
  • Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde