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Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen; Anmeldung zum Fachkundelehrgang mit Prüfung

Um eine Erlaubnis zum Erwerb und Umgang von und mit Treibladungspulver zu erhalten, müssen Böller-, Vorderlader- und Wiederladerschützen ihre Fachkunde im Umgang mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen nachweisen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zum Erwerb der Fachkunde im Umgang mit Treibladungspulver ist in der Regel ein entsprechender staatlich anerkannter Lehrgang mit abschließender Prüfung zu besuchen. Diese Fachkundelehrgänge führen zumeist private Anbieter durch. Für die Teilnahme an dem Lehrgang benötigen Sie eine sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die dem Lehrgangsträger vor Lehrgangsbeginn vorgelegt werden muss. Die sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von den Kreisverwaltungsbehörden ausgestellt.

    Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern nimmt bayernweit die erforderliche Fachkundeprüfung ab. Die erfolgreiche Teilnahme am Fachkundelehrgang berechtigt allerdings noch nicht zum Erwerb und Umgang von und mit Treibladungspulver, sie ist aber wesentliche Voraussetzung für eine entsprechende Erlaubnis.

    Die Erlaubnis wird von den Kreisverwaltungsbehörden erteilt, wenn die übrigen notwendigen Voraussetzungen wie z. B. die persönliche Zuverlässigkeit gegeben ist und ein entsprechendes Bedürfnis für den Umgang mit Treibladungspulver nachgewiesen wird.

Weiterführende Links

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Kosten

Details Kosten
    • Lehrgangsgebühren des Veranstalters
    • Prüfungsgebühren
    • Gebühren der Kreisverwaltungsbehörden

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)