Bildungseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Energiekosten aus dem bayerischen Härtefallfonds
Einrichtungen in der Rechtsform des Privatrechts können Unterstützungsmaßnahmen beantragen, wenn diese in Folge der gestiegenen Energiepreise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, um diese zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.
Langbeschreibung
Zweck
Unterstützungsmaßnahmen aus diesem Härtefallfonds werden für vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus geförderte Einrichtungen in der Rechtsform des Privatrechts gewährt, wenn diese in Folge der gestiegenen Energiepreise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, um diese flächendeckend zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.
Gegenstand
Die Bayerische Staatsregierung hat am 6. November 2022 einen Bayerischen Härtefallfonds unter anderem für soziales Leben und Infrastruktur zur Unterstützung der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in Bayern beschlossen.
Zuwendungsempfänger
Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der Erinnerungskultur, der freien Träger der Mittagsbetreuung, Jugendkunstschulen und kulturpädagogische Einrichtungen.
Zuwendungsfähige Kosten
Ausgleichsfähig ist die nachgewiesene Energiekostensteigerung i. S. d. Nr. 2.2 der Richtlinie, soweit sie durch die Betriebseinnahmen im Jahr 2023 und etwaige weitere öffentliche Hilfen nicht abgedeckt werden kann (Finanzierungslücke).
Art und Höhe
Es werden bis zu 50% der Finanzierungslücke ausgeglichen. Eine Bagatellgrenze ist nicht zu beachten.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss glaubhaft versichern, dass er oder seine Einrichtungen durch die gestiegenen Energiekosten für nicht-leitungsgebundene Energieträger bzw. leitungsgebundene Energieträger in existenzgefährdende wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten wird und damit ein massiver Liquiditätsengpass drohen würde.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular mit den enthaltenen Erklärungen
- Angabe zu Energiekosten 2021
- Haushalt- oder Wirtschaftsplan 2023
Schätzung zu Energiekosten 2023
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag schriftlich bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Für Landesorganisationen und Träger auf Landesebene sowie sonstige Einrichtungen der Erwachsenenbildung, politische Akademien, Stiftungen und Vereine ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig.
- Einrichtungen innerhalb der Landesorganisationen und innerhalb der Träger der Erwachsenenbildung müssen den Antrag an die Landesorganisation bzw. die Träger der Erwachsenenbildung richten.
- Jugendkunstschulen und kulturpädagogische Einrichtungen müssen den Antrag an den Landesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e. V. richten.
- Für Einrichtungen der Erinnerungskultur ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig.
- Einrichtungen der Mittagsbetreuung müssen den Antrag an die für den Standort der Einrichtung zuständige Regierung richten.
- Für Landesorganisationen und Träger auf Landesebene sowie sonstige Einrichtungen der Erwachsenenbildung, politische Akademien, Stiftungen und Vereine ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig.
Formulare
- Antrag für Einrichtungen der Erwachsenenbildung und der Erinnerungskultur auf Gewährung und Auszahlung von Billigkeitsleistungen aus dem bayerischen Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur
(Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
Antrag für Einrichtungen der Mittagsbetreuung auf Gewährung und Auszahlung von Billigkeitsleistungen aus dem bayerischen Härtefallfonds für soziales Leben und Infrastruktur(Empfänger: Zuständige Bezirksregierung)
Besondere Hinweise
Nicht antragsberechtigt sind außerschulische Einrichtungen, die einen Träger mit nicht insolvenzfähigen Gesellschaftern haben oder deren Träger selbst eine Kommune oder kommunale Gebietskörperschaft ist.
Fristen
Anträge sind bis zum 31. Oktober 2023 möglich.
Kosten
keine
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)