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Bildungseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Energiekosten aus dem bayerischen Härtefallfonds

Einrichtungen in der Rechtsform des Privatrechts können Unterstützungsmaßnahmen beantragen, wenn diese in Folge der gestiegenen Energiepreise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, um diese zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck

    Unterstützungsmaßnahmen aus diesem Härtefallfonds werden für vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus geförderte Einrichtungen in der Rechtsform des Privatrechts gewährt, wenn diese in Folge der gestiegenen Energiepreise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, um diese flächendeckend zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.

    Gegenstand

    Die Bayerische Staatsregierung hat am 6. November 2022 einen Bayerischen Härtefallfonds unter anderem für soziales Leben und Infrastruktur zur Unterstützung der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in Bayern beschlossen.

    Zuwendungsempfänger

    Einrichtungen der Erwachsenenbildung, der Erinnerungskultur, der freien Träger der Mittagsbetreuung, Jugendkunstschulen und kulturpädagogische Einrichtungen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Ausgleichsfähig ist die nachgewiesene Energiekostensteigerung i. S. d. Nr. 2.2 der Richtlinie, soweit sie durch die Betriebseinnahmen im Jahr 2023 und etwaige weitere öffentliche Hilfen nicht abgedeckt werden kann (Finanzierungslücke).

    Art und Höhe

    Es werden bis zu 50% der Finanzierungslücke ausgeglichen. Eine Bagatellgrenze ist nicht zu beachten.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Der Antragsteller muss glaubhaft versichern, dass er oder seine Einrichtungen durch die gestiegenen Energiekosten für nicht-leitungsgebundene Energieträger bzw. leitungsgebundene Energieträger in existenzgefährdende wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten wird und damit ein massiver Liquiditätsengpass drohen würde.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Antragsformular mit den enthaltenen Erklärungen
    • Angabe zu Energiekosten 2021
    • Haushalt- oder Wirtschaftsplan 2023
    • Schätzung zu Energiekosten 2023

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie müssen den Antrag schriftlich bei der zuständigen Behörde einreichen.

    • Für Landesorganisationen und Träger auf Landesebene sowie sonstige Einrichtungen der Erwachsenenbildung, politische Akademien, Stiftungen und Vereine ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig.
      • Einrichtungen innerhalb der Landesorganisationen und innerhalb der Träger der Erwachsenenbildung müssen den Antrag an die Landesorganisation bzw. die Träger der Erwachsenenbildung richten.
      • Jugendkunstschulen und kulturpädagogische Einrichtungen müssen den Antrag an den Landesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e. V. richten.
    • Für Einrichtungen der Erinnerungskultur ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig.
    • Einrichtungen der Mittagsbetreuung müssen den Antrag an die für den Standort der Einrichtung zuständige Regierung richten.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Nicht antragsberechtigt sind außerschulische Einrichtungen, die einen Träger mit nicht insolvenzfähigen Gesellschaftern haben oder deren Träger selbst eine Kommune oder kommunale Gebietskörperschaft ist.

Fristen

Details Fristen
  • Anträge sind bis zum 31. Oktober 2023 möglich.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)