Online-Anmeldung zur Unterrichtung Bewachungspersonal
Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, muss an einer Sachkundeprüfung oder Unterrichtung teilgenommen haben.
Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.