Zurück

Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer

Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

    Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dieses der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegenn,
    z.B. Betriebsleitererklärung

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Handwerksrolle - Daten online ändern
    Eine Änderung Ihrer Betriebsdaten in der Handwerksrolle können Sie auch online im Kundenportal durchführen. Bitte beachten Sie, dass Sie gleichzeitig auch eventuelle Nachweise einreichen. Ihre Angaben werden danach von den Mitarbeitern der Handwerksrolle bearbeitet und nach erfolgreicher Prüfung freigeschaltet.

Fristen

Details Fristen
  • Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.

Kosten

Details Kosten
  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)