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Informationen zur qualifizierten Beschäftigung ausländischer Fachkräfte in Deutschland auf make-it-in-germany.comListe der regionalen Beratungsstellen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema ArbeitsmarktzulassungMerkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in DeutschlandInformationen zur Arbeitsmarktzulassung für Arbeitskräfte aus dem Ausland auf der Internetseite der Bundesagentur für ArbeitGebühr: keine
Die durch die Bundesagentur für Arbeit getroffene Entscheidung innerhalb eines Verfahrens zur Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels ist kein eigenständiger Verwaltungsakt. Sie ist ein interner Mitwirkungsakt gegenüber der Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde, die über den Aufenthaltstitel entscheidet. Ein Rechtsbehelf kann daher nur gegen die Entscheidung der Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde eingelegt werden. Dies gilt entsprechend für die Vorabzustimmung, da der Mitwirkungsakt lediglich vorgeschaltet wird.