Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
keine
Für die Zulassung fallen Gebühren an. Diese werden von der Rechtsanwaltskammer festgelegt.
Daneben fällt ein von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer festgelegter jährlicher Mitgliedsbeitrag für die Gesellschaft sowie der Kammerbeitrag für die einzelnen natürlichen Personen an, soweit diese ebenfalls Mitglieder der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sind. Auskünfte zur Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge erteilen die Rechtsanwaltskammern.
Die Gebühren und Beiträge können durch Überweisung (auch mittels Online-Banking) bezahlt werden.
Über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entscheidet der Anwaltsgerichtshof (§§ 112a ff. BRAO).