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Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden
Die Zuerkennung der fachlichen Eignung braucht, wer Lehrlinge in Handwerksberufen einstellen und ausbilden will, jedoch nicht ausbildungsberechtigt ist.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,
- wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
- wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.
Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis
Tätigkeitsbeschreibungen / Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen in dem Handwerk in dem ausgebildet werden soll
Zeugnisse
ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaue Darstellung der beruflichen Tätigkeit enthält
Online-Verfahren
Details Online-Verfahren
- Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Lehrlingen
Sie können die Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Lehrlingen online beantragen.
Formulare
Fristen
Details Fristen
- Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt und positiv beschieden werden.
Kosten
Details Kosten
- Bis zu 200 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
- verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für München und Oberbayern§ 22 b Abs. 5 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)