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Berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
Voraussetzungen
Details Voraussetzungen
- Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.
Formulare
Fristen
Details Fristen
- Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)