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Berufliche Schulen; Beantragung einer Fremdsprachensonderregelung bzw. einer Ersatzfremdsprache

Zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall können Sie auf Antrag eventuell eine Fremdsprachensonderregelung erhalten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall und entsprechend den Vorschriften für die jeweils besuchte Schulart der beruflichen Schulen kann seitens der jeweils zuständigen Stelle genehmigt werden, dass während des Schulbesuchs bzw. im Rahmen der Verleihung des mittleren Schulabschlusses Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Fachoberschulen und Berufsoberschulen

    Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
    Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Südbayern zur Genehmigung vor.

    Fachakademien

    Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
    Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr der zuständigen Regierung vor.

    Berufsfachschulen für Kinderpflege, Fachakademien für Sozialpädagogik sowie Fachschulen für Grundschulkindbetreuung und andere Fachschulen

    Die Bewerber/-innen erhalten das Antragsformular zur Gewährung einer Ersatzfremdsprache an der zukünftigen Schule (ab Schuljahr 2023/2024). Die Schule prüft und ergänzt das vom Bewerber bzw. der Bewerberin ausgefüllte Antragsformular und leitet dies zur Antragsentscheidung an die zuständige Bezirksregierung weiter.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  •  

    Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen § 12 Abs. 4 FOBOSO

     

    Schulordnung für Fachakademien

    § 14 Abs. 3 Nr. 2 FakO

     

    Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife § 9 Abs. 4 ErgPOFHR

     

    Berufsfachschulordnung

    § 35 Abs. 8 BFSO

     

    Die Links könnte man von der Webseite des MB kopieren: https://www.bfbn.de/lehrer-schule/ersatzfremdsprache/

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Die Termine für die Vorlage der Neuanträge werden auf der Informationsplattform der Beruflichen Oberschule in Bayern veröffentlicht (siehe "Weiterführende Links").

    Den Termin für die Abgabe des Antragformulars für das Schuljahr 2023/2024 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, Fachakademien für Sozialpädagogik sowie Fachschulen für Grundschulkindbetreuung und anderen Fachschulen legt die jeweilige Schule fest.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)