Informationsportal der Bundesregierung
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.
Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren
Verwaltungsgerichtliche Klage
Details zum Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.