Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
Informationen zum Einheitlichen AnsprechpartnerFinanzielle Hilfe im AnerkennungsverfahrenInformationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf dem BQ-PortalInformationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf "Anerkennung in Deutschland"Informationen zur QualifikationsanalyseHandwerkskammern in DeutschlandZulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe in DeutschlandDas Verfahren ist gebührenpflichtig. Für das Erstellen des Bescheides ist der Gebührenrahmen der jeweiligen Handwerkskammer maßgebend der in den einzelnen Gebührenordnungen und -verzeichnissen der Handwerkskammern festgelegt ist. So werden für den Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Ausbildungsnachweise nach § 40a HwO in Verbindung mit dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz –BQFG) i.d.R. Gebühren i.H.v. 100,00-600,00 EUR erhoben. Die tatsächliche Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verfahrensaufwand. Zusätzlich können weitere Kosten anfallen (z.B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen von Dokumenten). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich. Die Handwerkskammer informiert Sie über die Kosten.
Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 VwGO eröffnet.