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Beihilfeleistungen; Beantragung durch Kommunalbeamte
Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.
Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)