BeihilfeBayern App
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaats Bayern können über die App "BeihilfeBayern" zügig und unkompliziert Anträge auf Erstattung von beihilfefähigen Aufwendungen stellen.
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen (zum Beispiel Kauf eines Medikaments) oder der Rechnungsstellung (zum Beispiel des Arztes oder Zahnarztes) beantragt wird.