Behinderung; Beantragung von Hilfen für die Unterbringung in Langzeiteinrichtungen und Heimen
Die Bezirke übernehmen die Kosten für die Unterbringung von Menschen mit Behinderung, soweit diese nicht durch Eigenmittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sind.
Langbeschreibung
In Langzeiteinrichtungen und Heimen steht die Gestaltung und Bewältigung des Alltags, der Freizeit und des Wohnens im Vordergrund. Ein wesentlicher Bestandteil der Betreuung ist das Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten wie Ernährung, Umgang mit Geldmitteln, Einkaufen und Kochen sowie die Aufnahme und Gestaltung sozialer Beziehungen.
Eine den individuellen Bedürfnissen und der Art und Schwere der Behinderung angemessene Betreuung und Pflege wird sicher gestellt. Es besteht auch die Möglichkeit einer weitergehenden, altersunabhängigen Betreuung und Förderung im Rahmen von tagesstrukturierenden Maßnahmen. Bei entsprechender Leistungsfähigkeit ist der Besuch einer Werkstatt oder Förderstätte möglich.
Voraussetzungen
- Der zuständige Bezirk übernimmt die Kosten, soweit diese nicht durch Eigenmittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt werden können.
Verantwortliche Behörde
- Bayerischer Bezirketag (siehe BayernPortal)