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Behinderung; Beantragung von Hilfen für die Betreuung in Kindertagesstätten

Eingliederungshilfe in integrativen Kinderkrippen und Kindergärten erhalten Kinder mit einer wesentlichen Behinderung bzw. Kinder, die von solch einer Behinderung bedroht sind.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • In einer Kindertagesstätte mit Integrationsplätzen werden Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung an einem Teil des Tages betreut und gefördert. Es gibt Angebote für Kinder im Vorschulalter in Krippen und Kindergärten. Das Kind wird während seines Aufenthalts heilpädagogisch gefördert. Der Bezirk finanziert 50 Fachdienststunden pro Jahr. Die Eltern müssen sich nicht an den Kosten beteiligen und nur die reguläre Besuchsgebühr für die Krippe oder den Kindergarten entrichten.

    In Horten mit Integrationsplätzen werden Kinder mit Behinderungen oder mit drohenden Behinderungen im Schulalter wohnortnah gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert. Die Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf des Kindes und erfolgt an einem Teil des Tages. Ziel ist es, den Kindern durch das alltägliche Umfeld die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

    Kinder, die einen integrativen Hortplatz belegen, haben Anspruch auf zusätzliche 50 Fachdienststunden heilpädagogischer Förderung pro Jahr.

    Der Bezirk finanziert die Fördermaßnahmen für Kinder mit (drohenden) geistigen und/oder körperlichen Behinderungen. Eine Kostenbeteiligung durch die Eltern ist über den regulären Hortbeitrag hinaus nicht zu leisten.

    Für Schulkinder mit einer seelischen Behinderung ist der zuständige Kostenträger das Jugendamt.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde