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Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen

Träger, die Fortbildungen anbieten für Personen, die in der Behindertenhilfe tätig sind, können eine Zuwendung für die Fortbildungsmaßnahmen vom Freistaat Bayern erhalten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck 

    Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen.

    Gegenstand

    Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse von in der Behindertenhilfe Tätigen (insbes. Fachpersonal, ehrenamtliche Helfer und Angehörige) erforderlich sind.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger können sein: Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.

    Diese legen vorab dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen mit Konzeption und Ziel vor (Fortbildungsprogramm). Für geeignete Maßnahmen gibt es Zuschüsse.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als Festbetrag pro Fortbildungseinheit (FE = 45 Minuten) ausgereicht. Die Stundensätze werden gesondert festgesetzt. Dabei ist ein angemessener Eigenmitteleinsatz des Zuwendungsempfängers, mindestens aber in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu berücksichtigen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Die Antragsteller legen vorab eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen vor (Fortbildungsprogramm). Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) entscheidet, welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden.
    • Maßnahmen mit weniger als acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden grundsätzlich nicht gefördert.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Fortbildungsprogramm bzw. - maßnahmen

    Antragsformular
    Antragsunterlagen erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde - Zentrum Bayern Familie und Soziales

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Förderantrag muss beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden. Er kann zunächst ein formloser Antrag gestellt werden.

    Es muss der vollständige Antrag mit Fortbildungsprogramm des Maßnahmeträgers vorgelegt werden. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

    Nach Eingang des Durchführungsnachweises, einzureichen bis spätestens 1. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres, entscheidet das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) über die Bewilligung der Zuwendung.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Diese Beschreibung bezieht sich nur auf die Fortbildungsförderung in der Behindertenhilfe.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Das Fortbildungsprogramm muss dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bis 31. Oktober des dem Bewilligungszeitraum vorgehenden Jahres vorliegen.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)