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Bayerischer Soldatenbund; Beantragung eines Zuschusses

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. im Rahmen der institutionellen Förderung.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Pflege der Militärtradition in Bayern dient der Förderung der wehrhaften Demokratie und der Unterstützung der sicherheitspolitischen Arbeit vonseiten der Zivilgesellschaft nach Aussetzung der Wehrpflicht.

    Der Bayerische Soldatenbund mit seinen rund 65.000 Mitgliedern leistet in diesem Rahmen einen maßgeblichen Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung. Er tritt für Staat, Heimat und Vaterland in einem vereinten Europa, die Wahrung des Andenkens der Gefallenen, für die Ehre der deutschen Soldaten, die Förderung der Wehrbereitschaft, die solidarische Unterstützung der Bundeswehr sowie für den Erhalt und die Pflege militärischer Tugenden und Traditionen ein. Die vielseitige aktive Arbeit des Bayerischen Soldatenbundes soll gefördert werden.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Leistung wird dem Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG

    Beschreibung der Organisation
    Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.
    Stellenplan

    Haushalts- und Wirtschaftsplan
    Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.

    Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
  • Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde