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Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung

Sie können Persönlichkeiten für die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste vorschlagen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.

    Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Anregungen für eine Auszeichnung mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (auch bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden) eingereicht werden.

    Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)