Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben zu besuchten Schuljahren und Schulstufen sowie ggf. Studienzeiten (Studienfach, Studiendauer, Hochschule)
nach Möglichkeit: Kontaktadresse in Deutschland für die weitere Korrespondenz
Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses (nur Lichtbildseite - Seriennummern und Lichtbild können geschwärzt werden) sowie ggf. eine Namensänderungsbescheinigung (z. B. Heiratsurkunde) in einfacher Fotokopie.
Falls Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, geben Sie dies bitte an und fügen je eine Fotokopie Ihrer Pässe bei.
(Spät-)Aussiedler/innen weisen ihren Status durch Vorlage des Vertriebenenausweises oder der Spätaussiedler-Bescheinigung in amtlich beglaubigter Fotokopie nach.
Zeugnisse in amtlich beglaubigter Fotokopie des (fremdsprachigen) Originals
Amtliche Beglaubigungen mit Dienstsiegel erhalten Sie in Deutschland z. B. bei Notariaten oder bei der Gemeindeverwaltung.
Im Einzelfall ist gegebenenfalls die Vorlage der Zeugnisse ausschließlich im (fremdsprachigen) Original erforderlich, Sie erhalten im Bedarfsfall eine gesonderte Nachricht.
Bei Zeugnissen, die weder in der deutschen, englischen noch französischen Sprache und Schrift abgefasst sind, wird zusätzlich eine Übersetzung benötigt.
Diese muss von einer/m öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer/in vorgenommen worden sein und in amtlich beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden.
Deutsche Übersetzungen, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen in Drittstaaten von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen (General-)Konsulat legalisiert worden sein.
Bescheinigung der bayerischen Bildungseinrichtung (z. B. Hochschule, berufliche Schule oder weiterführende Schule) über die Notwendigkeit der Zeugnisanerkennung
Schulberatungsstelle BayernDie Schulberatungsstelle kann Sie beraten zu Möglichkeiten des (Wieder-)Eintritts in das bayerische Bildungssystem sowie zum (nachträglichen) Erwerb eines bayerischen Schulabschlusses.Datenbank anabinIn der Datenbank anabin finden Sie allgemeine Auskünfte zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, geordnet nach Ländern in alphabetischer Reihenfolge.Homepage der ZeugnisanerkennungsstelleAls Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule zuständig für die Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen, die außerhalb Bayerns erworben wurden.
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)