IW-Elan - Ausgleichsabgabe und Schwerbehindertenanzeige
Sie können über IW-Elan die Ausgleichsabgabe berechnen und die Anzeige nach § 163 Abs. 2 SGB IX online übermitteln.
Geht die Zahlung nach dem 31.03. ein, muss das Inklusionsamt dafür einen Säumniszuschlag erheben. Dieser beträgt 1% des zu zahlenden Betrags je angefangenen Monat.