§§ 4, 5, 7, 8, 12, 12a, 24 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)