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Arzt/Ärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wenn Sie den ärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Arzt/Ärztin zu verzichten.

    Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesärztekammer.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Approbationsurkunde im Original

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

    Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)