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Arzneimittel; Meldung eines Lieferengpasses

Wenn Sie als pharmazeutisches Unternehmen Lieferengpässe bestimmter Humanarzneimittel feststellen, sind Sie dazu verpflichtet, diese zu melden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Als pharmazeutisches Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, Lieferengpässe von bestimmten Humanarzneimitteln an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden. Die Meldungen werden in einer Liste über derzeit knappe Arzneimittel auf der Institutswebseite veröffentlicht. Zu dieser Meldung haben sich Arzneimittelhersteller im Rahmen der "Pharmadialoge", einer Dialogreihe zwischen Bundesregierung und Pharmawirtschaft, selbst verpflichtet.

    Die Meldepflicht bei Lieferengpässen gilt nicht für alle Humanarzneimittel in Deutschland, sondern insbesondere für solche, die auf der Liste des BfArM – "Liste der Wirkstoffe, für welche die Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen gilt" – vermerkt sind oder einen hohen Marktanteil haben. Besonders relevant sind Meldungen über Arzneimittel, die als versorgungsrelevant eingestuft werden und für die es nur wenige Zulassungsinhaber, endfreigebende Hersteller oder Wirkstoffhersteller gibt. Lieferengpässe bei Impfstoffen sind an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.

    Ein Lieferengpass tritt auf, wenn für mehr als 2 Wochen ein Medikament nicht oder nicht im üblichen Umfang geliefert werden kann. Lieferengpässe können zum Beispiel durch Produktionsprobleme entstehen oder dadurch, dass die Nachfrage auf dem Markt kurzfristig das Angebot überschreitet.

    Bitte melden Sie Lieferengpässe von Humanarzneimitteln über das Online-Portal "PharmNet.Bund" an das BfArM.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Meldungen über Lieferengpässe müssen für alle Medikamente erfolgen, die folgende Kriterien erfüllen:

    • Der Wirkstoff steht auf der "Liste der Wirkstoffe, für welche die Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen gilt" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Hier sind Arzneimittel zu finden, die
      • als versorgungsrelevant eingestuft wurden,
      • der gesetzlichen Meldeverpflichtung an Krankenhäuser unterliegen,
      • einen Marktanteil von über 25 Prozent haben,
      • in der Vergangenheit bereits einen Versorgungsmangel vorzuweisen hatten, oder
      • auf der Substitutionsausschlussliste stehen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Lieferengpassmeldung

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Für die Meldung von Lieferengpässen versorgungsrelevanter Humanarzneimittel gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Rufen Sie das Online-Portal "PharmNet.Bund" für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder auf.
    • Klicken Sie in der linken Spalte auf den Reiter "Für Unternehmen" und anschließend auf "Lieferengpässe".
    • Beantragen Sie zunächst die Zugangsdaten, wenn Sie noch nicht registriert sind.
    • Klicken Sie auf das Feld "Lieferengpassmeldungen" und machen Sie alle erforderlichen Angaben direkt online.
    • Bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen und schicken Sie die Online-Meldung ab.

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht die Meldungsinhalte, die keine Dienst- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten im Internet.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
  • Bitte melden Sie den Engpass spätestens 6 Monate vor der Entstehung.

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Es handelt sich um freiwillige Mitteilungen. Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde