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Arzneimittel; Einsicht in veröffentlichte Beurteilungsberichte

Auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder können Sie, als Ergänzung zur Fach- und Gebrauchsinformation, öffentliche Beurteilungsberichte mit Informationen zur Zulassungsentscheidung von Arzneimitteln einsehen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • In den sogenannten öffentlichen Beurteilungsberichten (PAR) oder auch Public Assessment Reports informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anwenderinnen und Anwender, also zum Beispiel 

    • Ärztinnen und Ärzte,
    • Apothekerinnen und Apotheker und
    • sonstige Personen aus dem Gesundheitswesen. 

    Die PAR enthalten Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte zu

    • Qualität,
    • Wirksamkeit, 
    • Unbedenklichkeit oder 
    • Risiken, also etwa Anwendungsbereiche und mögliche Nebenwirkungen.

    Die PAR sollen alle wesentlichen Informationen zur Zulassungsentscheidung enthalten und sind eine Ergänzung zu der bereits öffentlich zugänglichen Fach- und Gebrauchsinformation.

    Die vom BfArM veröffentlichten Beurteilungsberichte beziehen sich auf Arzneimittel zur Anwendung am Menschen. Sie werden auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund) veröffentlicht.

    Sie können diese Beurteilungsberichte dort jederzeit einsehen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Es gibt keine Voraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
    • Öffnen Sie die Onlineplattform PharmNet.Bund.
    • Klicken Sie auf "Arzneimittel-Informationssystem" und dann auf "Recherche".
    • Nachdem Sie die Einverständniserklärung akzeptiert haben, können Sie nach Arzneimitteln suchen und auch die Beurteilungsberichte lesen.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • PharmNet.Bund - Arzneimittel-Informationssystem
    Im PharmNet.Bund-Arzneimittel-Informationssystem sind neben administrativen Daten rund um die Zulassung von Arzneimitteln auch weiterführende Informationen wie Fach- und Gebrauchsinformationen kostenfrei recherchierbar.

Fristen

Details Fristen
  • Sie müssen keine Fristen einhalten.

Kosten

Details Kosten
  • Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Bei der Veröffentlichung der öffentlichen Beurteilungsberichte handelt es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde