Online-Anmeldung zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einlegen können, können Sie dem Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung entnehmen.