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Architektenliste; Beantragung der Eintragung

Sie dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in" und "Landschaftsarchitekt/in" in Bayern nur führen, wenn Sie unter dieser Bezeichnung in der Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Berufsbezeichnungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in" und "Landschaftsarchitekt/in" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.

    Wer die Berufsbezeichnung "Architekt/in" führen darf, ist zugleich bauvorlageberechtigt; wer die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt/in" führen darf, ist für die mit der Berufsaufgabe verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden bauvorlageberechtigt; 

    Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse. .

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • erfolgreicher Hochschulabschluss in der Fachrichtung Architektur (vierjähriges Regelstudium) bzw. Innen- oder Landschaftsarchitektur (jeweils dreijähriges Regelstudium)
    • nachfolgende zweijährige Berufspraxis, in der Fachrichtung Architektur hat die Berufspraxis unter Aufsicht zu erfolgen
    • ab dem Wintersemester 2026/2027 müssen nach Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und c bei Innen- und Landschaftsarchitektur jeweils acht statt sechs Semester studiert werden
      (vgl. Art. 34 BauKAG i.V.m. Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und c BauKaG)

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Gebührenvorschuss (Nachweis)

    Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis)

    Meldebescheinigung

    Führungszeugnis

    Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit

    Abschlussurkunde der Hochschule

Fristen

Details Fristen
    • für den Antragsteller: keine
    • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Kosten

Details Kosten
    • Neueintragung in die Architektenliste: 300 Euro
    • Umtragung in der Architektenliste: 150 Euro

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)