Bayerische Architektenkammer
Fristen
Details Fristen- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf- verwaltungsgerichtliche Klage
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)