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Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung bei der bei der Bayerischen Architektenkammer

Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen Architekt/-in, Innenarchitekt/-in, Landschaftsarchitekt/-in und Stadtplaner/-in in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Sitz oder Niederlassung in Bayern
    • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
    • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
      • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
      • Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
      • Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

    Gesellschaftsvertrag oder Satzung

    Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
    • für den Antragsteller: keine
    • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Kosten

Details Kosten
  • Kapitalgesellschaften: 1.000 €

    Partnerschaftsgesellschaften: 500 €

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)