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Arbeitsschutzmanagementsystem; Beratung und Prüfung auf der Grundlage von OHRIS

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen beraten Unternehmen bei der freiwilligen Einführung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage von OHRIS.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzept zur nachhaltig wirksamen Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren und der Sicherheit technischer Anlagen. Entwickelt wurde es gemeinsam von der bayerischen Gewerbeaufsicht und der Wirtschaft.

    Mit OHRIS können Unternehmen die Potenziale eines systematischen Arbeitsschutzes nutzen, um Gesundheitsrisiken, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Ausfallzeiten sowie Störungen im Betriebsablauf zu reduzieren, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu verbessern und deren Motivation und Leistungsfähigkeit zu fördern. Dadurch trägt OHRIS zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei und verbessert die Rechtssicherheit des Arbeitgebers hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. Innovative Betriebe, die diese Vorteile erkannt haben, wenden Arbeitsschutzmanagementsysteme vorzugsweise in einem integrierten Managementsystem zusammen mit einem Qualitäts- und/oder Umweltmanagementsystem an. OHRIS erfordert keine Zertifizierung durch externe Dienstleister und verursacht keine dadurch bedingte Kostenbelastung für die Unternehmen.

    Das OHRIS-Systemkonzept berücksichtigt die Systemelemente-Entwicklungen bei Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzmanagementsystemen. Dadurch ist eine einfache Integrierbarkeit von OHRIS in bestehende betriebliche Managementsysteme gewährleistet. Alle erforderlichen Hinweise und Hilfsmittel für die Einführung und Anwendung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage von OHRIS sind in der Publikation "Das OHRIS Gesamtkonzept - Arbeitsschutz mit System" zusammengefasst. Zu diesen Hilfsmitteln gehören unter anderem eine Handlungsanleitung für die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und eine Anleitung für die Planung und Durchführung interner Audits.

    Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen beraten Unternehmen bei der freiwilligen Einführung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage von OHRIS. Sie führen auf Wunsch die Prüfung des betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems durch und erkennen - nach einer erfolgreichen Prüfung - das System an.

    Anerkannte Unternehmen erhalten von der Gewerbeaufsicht ein Zertifikat, das auch die Einhaltung der Vorgaben des Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme der Internationalen Labour Organization (ILO) „Guidelines on occupational safety and health management systems – ILO-OSH 2001“, sowie des Nationalen Leitfadens zu Arbeitsschutzmanagementsystemen bestätigt. International tätigen Unternehmen wird dieses Zertifikat auf Wunsch zusätzlich in englischer Sprache ausgestellt.

    Ein Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Gültigkeitszeitraum kann durch eine erfolgreiche Systemprüfung durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Ihr Betrieb verfügt über eine systematische betriebliche Arbeitsschutzorganisation gemäß Arbeitsschutzgesetz und möchte als nächsten Schritt ein Arbeitsschutzmanagementsystem auf der Grundlage von OHRIS einführen.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)