Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der LandesjustizverwaltungenDolmetscher/innen und Übersetzer/innen suchen
Fristen
Details Fristen- Es sind keine Fristen einzuhalten.
Kosten
Details Kosten- Die Kosten für die Erlaubnis sind grundsätzlich abhängig von deren Geltungsdauer. Je angefangenes Jahr werden 100 Euro berechnet.
- Hinzu treten – soweit erforderlich – die Kosten für den Sprachtest. Diese betragen derzeit 400 Euro.
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf- verwaltungsgerichtliche Klage
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)