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Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung; Beantragung einer Förderung für die Fortbildung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck

    Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen der Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen in Bayern.

    Gegenstand

    Förderfähig im Sinn dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse dienen. Welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden können, sind der Richtlinie sowie der Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie zu entnehmen.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden können die Kosten der Fortbildungsmaßnahme.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

    Die allgemeine Förderpauschale beträgt 21,00 Euro pro Fortbildungseinheit bzw. 24,00 Euro pro Fortbildungseinheit für besondere Schwerpunktthemen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Voraussetzungen für die Förderung sind in der Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR) geregelt.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Kosten- und Finanzierungsplan mit den vorgesehenen Teilnehmerbeiträgen

    Fortbildungsprogramm mit der Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist schriftlich beim Landesamt für Pflege einzureichen.

    Die Unterlagen zur Antragstellung stehen auf der Homepage des Landesamt für Pflege zur Verfügung. (Siehe "Weiterführende Links")

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Die Förderungen erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Die Antragstellung muss bis 31.10. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres erfolgt sein.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)