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Alten- und Behindertenhilfe; Aufsicht über Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht

Die Regierungen haben die Aufsicht über die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA).

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Regierungen sind Aufsichtsbehörden über die bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelten Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Insoweit sind sie übergeordnete Beschwerdestellen.

    Bei Bedarf unterstützt und berät die Regierung die FQA, z. B. bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Begehungen der Einrichtungen die unter das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) fallen oder in schwierigen Fragen zur Umsetzung von gesetzlichen oder ministeriellen Vorgaben.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)