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Abfall; Entsorgung

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen anzeigen
    Alle gewerblichen sowie gemeinnützigen Sammlungen von Abfällen müssen spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme beim Landratsamt München angezeigt werden. Die Leistung können sie auch online durchführen.

Kosten

Details Kosten
  • Informationen sind in der Regel kostenfrei.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)