Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01.2024

Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in den Sitzungen am 07.05.2024, 14.05.2024, 15.05.2024, 22.05.2024 und 29.05.2024 die Bodenrichtwerte für den Stichtag zum 01.01.2024 ermittelt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023.

Die Bodenrichtwertliste besteht aus zwei Bestandteilen, der Liste mit den Bodenrichtwerten und Karten, in denen die einzelnen Zonen mit Ziffern gekennzeichnet sind.

Die Bodenrichtwerte werden gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV (Bayerischen Gutachterausschussverordnung) in der Zeit vom

02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024

im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen, Bauverwaltung, 2. OG, Zimmer-Nr. 205, öffentlich ausgelegt. Eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 089 666722 -201 bzw. -222 oder E-Mail: bauverwaltung@meintaufkirchen.de) möglich...